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Bildschirmarbeitsplätze einrichten – Bürostuhl, Sichtabstand zum Bildschirm, Fußraum & Co.

An modernen Arbeitsplätzen wird viel Zeit im Sitzen verbracht. Um Rückenleiden und Gelenkproblemen vorzubeugen, sollten Schreibtisch und Bürostuhl inklusive der Umgebung optimal auf den Benutzer eingestellt sein. Nur so kann langfristig die Produktivität eines Mitarbeiters erhalten werden. Was es bei der Einrichtung von ergonomischen Bildschirmarbeitsplätzen zu beachten gilt, erklären wir im folgenden Ratgeber.



Die Arbeitsfläche und der Tisch

Auf dem Tisch im Büro wird nicht nur geschrieben, sondern eine Vielzahl von Computerzubehör, Schriftsätzen und sonstigen Arbeitsmaterialien soll hier ihren Platz finden. Da jeder Mensch seine individuelle Arbeitsorganisation favorisiert, soll die Anordnung dieser Gegenstände auf dem Tisch möglichst große Freiräume zulassen, ohne dass sie über ihn hinausragen. Es empfiehlt sich eine Priorisierung der Arbeitsmittel nach Häufigkeit ihrer Benutzung, wobei Wichtiges zentral in Blickfeld und Greifraum positioniert wird.

Ein Schreibtisch sollte mindestens 1,60 m breit und 80 cm tief sein. Bei wechselnden Tätigkeiten und Arbeitsabläufen sowie zusätzlichen Bildschirmgeräten empfiehlt sich eine noch größere Fläche. Bei nur einem Bildschirm und nur wenigem Einsatz von Papierdokumenten kann der Schreibtisch in Ausnahmefällen bis zu 1,20 m Breite verringert werden, jedoch sollten mindestens 0,96 m2 nutzbare Arbeitsfläche für jeden einzelnen Mitarbeiter zur Verfügung stehen.

  • Oberfläche: Die Oberfläche des Schreibtisches sollte aus kratz-und abriebfesten Materialien bestehen. Übliche Reinigungsmittel dürfen ihr nichts anhaben. Außerdem sollte die Arbeitsfläche nicht blenden.
  • Arbeitsfläche: Die Höhe der Arbeitsfläche sollte individuell anpassbar sein und einen Wechsel zwischen Sitz- und Stehhaltung ermöglichen. ‚Abwechslung' heißt aus Sicht der Ergonomie das Zauberwort. Moderne arbeitsphysiologische Erkenntnisse gehen davon aus, dass ein Verhältnis von 2/3 Arbeiten in sitzender Position, zu 1/3 Arbeiten in stehender Position, mittel- und langfristig den besten Erhalt der Gesundheit verspricht.


Bildschirm und Eingabegeräte

Unter die Maßnahmen der Bildschirmrichtlinie fallen alle Arbeitnehmer, die mindestens zwei von acht Stunden ihres täglichen Einsatzes an einem Bildschirmarbeitsplatz verbringen.

Der ideale Bildschirm muss eine reflexionsarme Oberfläche besitzen und ausreichend groß sein. Die Blicklinie des Benutzers sollte annähernd senkrecht auf die Bildschirmoberfläche treffen, um Blendungen durch diffuse Reflexion des Lichts zu minimieren. Der empfohlen Sichtabstand zur Displayanzeige beträgt mindestens 50 cm. Die oberste Zeile des Bildschirms darf zur Vermeidung von Nackenproblemen auf keinen Fall oberhalb der horizontalen Sehachse des Benutzers liegen.

Beim gleichzeitigen Einsatz von mehreren Bildschirmen sollten die Sehabstände zur Schonung der Augenanpassung gleich weit gewählt und gegebenenfalls auf bis zu 80 cm ausgedehnt werden. Bei kleineren Schreibtischen kann eine externe Halterung für den Bildschirm zum Einsatz kommen.

Für die Auflage der Handballen zur Bedienung von Maus und Tastatur sollten an der vorderen Kante des Schreibtisches 10 bis 15 cm Platz vorgesehen sein.

Natürlich müssen sämtliche Kabel bei höhenverstellbaren Schreibtischen ausreichend lang sein. Um ein Chaos auf der Arbeitsfläche zu verhindern, empfiehlt sich die Bündelung in horizontalen und vertikalen Kabelkanälen.


Beinfreiheit und ausreichend Fußraum

Die Beinraumfreiheit unter dem Tisch ermöglicht eine abwechslungsreiche Sitzposition und beugt damit Haltungsschäden vor. Die Beinraumbreite pro Mitarbeiter muss im Sitzen mindestens 85 cm betragen, wobei das Idealmaß insbesondere bei wechselnden Tätigkeiten am Tisch 120 cm und mehr beträgt. Bei Schreibtischen mit 70 cm Arbeitshöhe und weniger, sollte für die Kniefreiheit im Sitzen ausreichend Tiefe vorhanden sein.

Für eine sichere Arbeitshaltung ist es unerlässlich, dass die Füße jederzeit fest auf dem Boden stehen können. Schreibtischstühle sollte nach diesem Kriterium eingestellt werden. Zusätzliche Fußstützen unter dem Schreibtisch helfen kleinen Personen oder Kindern bei der Einhaltung einer ergonomischen Sitzposition.

Steharbeitsplätze benötigen nur eine Fußraumbreite von 79 cm, allerdings fallen die Tische aufgrund der benötigten Statik meist wesentlich größer aus.




Achten Sie auf diese Ergonomie-Siegel für Schreibtische

ERGONOMIE TOP

  • erfüllt höchste ergonomische Anforderungen gemäß DIN EN 527-1:2011 Typ A bzw. Typ B und DIN Fachbericht 147
  • manuell höheneinstellbar von 650 – 850 mm (Typ B) bzw. elektromotorisch höhenverstellbar von 650 – 1250 mm (Typ A)
  • maximale Beinfreiheit

ERGONOMIE PLUS

  • erfüllt hohe ergonomische Anforderungen gemäß DIN EN 527-1:2011 Typ C und DIN Fachbericht 147
  • manuell höheneinstellbar von 680 – 820 mm (Typ C) bzw. elektromotorisch höhenverstellbar von 720 – 1220 mm

ERGONOMIE PUR

  • erfüllt ergonomische Anforderungen gemäß DIN EN 527-1:2011 Typ C bzw. Typ D
  • fixe Tischhöhe von 740 mm +/- 20mm (Typ C) bzw. manuell höheneinstellbar von 680 – 760 mm (Typ D)


Achtung: Das Tischgestell darf nicht zur Stolperfalle werden. Weitere Verletzungsrisiken sind scharfe Tischkanten, kleine Klemmritzen beim Einstellen der Arbeitsfläche oder das Umkippen des gesamten Tisches. Sie gilt es durch den technischen Aufbau zu verhindern.



Der Bürostuhl – wichtigstes Kriterium bei der Ergonomie am Arbeitsplatz

Im Zentrum der Bemühungen um ergonomische Büroarbeitsplätze steht die Auswahl eines geeigneten Schreibtischstuhls. Dieser soll den Körper in allen Sitzpositionen gut abstützen, individuell anpassbar sein und wechselnde Sitzhaltungen ermöglichen. Wegen ihrer hohen Beanspruchung werden Sitzgelegenheiten im Büro mindestens für eine tägliche Nutzungszeit von acht Stunden bei einem Gewicht von 110 kg ausgelegt.


Daraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an Standsicherheit und Stabilität. Der Stuhl darf beim größtmöglichen Zurücklehnen, beim Sitzen auf der Vorderkante, beim Hinauslehnen über die Armstützen oder beim Nach-Vorn-Beugen nicht umfallen. Erreicht wird diese Sicherheit in der Regel durch eine stabile Unterkonstruktion mit fünf oder mehr Abstützpunkten.

Anforderungen an einen ergonomischen  Büroarbeitsstuhl:

  • Sitzplatz höhenverstellbar und mit Federung
  • Design des Sitzes unterstützt die natürliche Haltung der Wirbelsäule
  • Rückenlehne ist breit genug und bietet genügend Auflagefläche
  • Bewegung von Sitzfläche und Rückenlehne sind aufeinander abgestimmt
  • Sitztiefe und Lordose-Stütze einstellbar
  • Atmungsaktives Material der Polsterung
  • Armauflagen beidseitig vorhanden und individuell einstellbar
  • Rollen im unbelasteten Zustand angebremst

Federung, Lehne & Co.

Die Federung des Bürostuhls soll Stoßbelastungen beim Hinsetzen abfangen. Sie wird bei schweren Personen hart eingestellt, während leichte Zeitgenossen eine empfindliche Federung wählen. Wichtig ist, dass die vorhandene Abfederung auch bei der geringsten Einstellung der Sitzhöhe funktioniert.

Die Gestaltung der Rückenlehne sollte der Form der menschlichen Wirbelsäule nachempfunden sein und natürliche Bewegungsmuster unterstützen. Im oberen Bereich soll sie den Schultergürtel unterstützen und darf nicht nach vorn geneigt sein, also keine geduckte Haltung erzwingen. Hoch genug ist die Rückenlehne, wenn sie über die Schultern hinausragt, wobei eine Kopfstütze insbesondere in zurückgelehnter Position noch mehr Halt bietet.

Weitere Qualitätskriterien von Bürostühlen sind:

  • Sitzhöhe: Die individuelle Sitzhöhe ergibt sich aus der Länge des Unterschenkels einschließlich Fuß und Schuhwerk. Der Kniewinkel umfasst beim Sitzen idealerweise 90°.

  • Sitztiefe: Die Einstellung der Sitztiefe soll ausreichend Beckenhalt gewährleisten. Bei modernen Bürostühlen findet sich häufig eine sogenannte Lordose-Stütze, die den Lendenwirbelbereich zusätzlich entlastet. Eine zu geringe Sitztiefe wird zum Sicherheitsrisiko, wenn die Oberschenkel nicht ausreichend Auflagefläche haben. Bei zu weiten Sitztiefen hingegen droht die Gefahr, dass die Kniekehlen nicht frei bleiben und dadurch Durchblutungsstörungen in den Beinen auftreten. Ebenfalls zur Vorbeugung von Kreislaufproblemen sollte die Neigung der Sitzfläche nicht nach vorn oben zeigen.

  • Sitzbreite: Die Sitzbreite muss mindestens 40 cm betragen. Ergonomisch sinnvoll für die Anpassung an unterschiedliche Personen sind jedoch 45 cm und mehr.

  • Armstützen: Armstützen ermöglichen insbesondere bei längerem Sitzen einen Komfortgewinn. Optimalerweise sind sie höhenverstellbar und können der individuellen Sitzbreite angepasst werden.

  • Polsterung: Die Polsterung von Drehstühlen soll Wärme-und Feuchtigkeitsstauungen verhindern, um die Langlebigkeit des Stuhls zu gewährleisten. Das Material sollte zudem angenehm greifbar, leicht zu reinigen, eventuell schwer entflammbar und auch ansonsten äußerst widerstandsfähig sein.


Auf die Sicherheit achten

Aus Sicherheitsgründen müssen die Rollen des Drehstuhls im unbelasteten Zustand gebremst sein. So wird vermieden, dass der Stuhl beim Hinsetzen einfach wegrollt. Alle Rollen eines Stuhls müssen gleichartig gebaut sein, damit ihr Rollverhalten auf dem Untergrund synchron verläuft und nicht etwa eine asymmetrische Abbremsung eine Kippgefahr provoziert.

Auf weichem Fußbodenbelag werden harte Rollen verwendet und auf hartem Fußbodenbelag weiche Rollen, um die Beweglichkeit des Bürostuhls zu optimieren. Zum Schutz des Untergrundmaterials vor Kratzern oder Abrieb der Plastikrollen sind bodenschonende Matten erhältlich.

Zur individuellen Anpassung des Bürostuhls sollen die Verstelleinrichtungen im Sitzen bedienbar sein und dennoch Schutz gegen ungewolltes Betätigen bieten. Zudem müssen die Sicherheitsabstände an den Schaltern entweder zu klein oder groß genug sein, um eine Verletzung der Finger durch quetschen zu verhindern.

Stellen Sie bei komplexen Büromöbel wie Drehstühlen und höhenverstellbaren Schreibtischen Ihren Mitarbeitern die Bedienungsanleitung zur Verfügung.



Wipp-Mechaniken von Bürodrehstühlen


Synchron-Mechanik

Bei Neigung der Rückenlehne nach hinten senkt sich die Sitzfläche synchron zum Neigungsgrad nach hinten ab. Der Gegendruck der Rückenlehne wird passend zum Körpergewicht eingestellt.


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Permanentkontakt-Mechanik

Die Rückenlehne bewegt sich bei leichtem Gegendruck nach hinten, die Sitzfläche ist fix. Der Gegendruck der Rückenlehne wird passend zum Körpergewicht eingestellt.


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Wipp-Mechanik

Sitz- und Rückenlehne bewegen sich bei Neigung der Rückenlehne gleichmäßig wippend nach hinten. Der Gegendruck der Rückenlehne wird passend zum Körpergewicht eingestellt.


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Synchron-Mechanik mit Gewichtsautomatik

Bei Neigung der Rückenlehne nach hinten senkt sich die Sitzfläche synchron zum Neigungsgrad nach hinten ab. Der Gegendruck der Rückenlehne passt sich automatisch auf jeden Nutzer an. Ideal für Wechselarbeitsplätze.


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Gesetzliche Vorgaben

Arbeitsstättenverordnung:
Im Dezember 2016 ist die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Kraft getreten. Daraus folgt, dass die bis dahin bestehende Bildschirmarbeitsverordnung als alleinige Verordnung außer Kraft tritt. Die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze werden heute durch den Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Abschnitt 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen”, geregelt.

Bildschirmrichtlinie:
Die Richtlinie 90/270/EWG ist eine EG-Richtlinie des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (ABl. EG Nr. L 156 S. 14). Zuletzt geändert durch Richtlinie 2007/30/EG vom 20. Juni 2007 (ABl. EU Nr. L 165, S. 21). In Kraft getreten am 28. Juni 2007.
Die Verordnung wurde als Artikel 3 der Verordnung vom 4.12.1996 I 1841 (ArbSchEGRLUmsV) von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie ist gem. Art. 5 dieser Verordnung mWv 20.12.1996 in Kraft getreten.

DIN- Richtlinien zur Gestaltung von Bürostühlen und Bildschirmarbeitsplätzen

  • DIN EN 1335 "Büromöbel – Büro-Arbeitsstuhl"
    Teil 1: "Maße; Bestimmung der Maße"
    Teil 2: "Sicherheitsanforderungen"
    Teil 3: "Prüfverfahren

  • DIN 4550 "Büromöbel – Selbsttragende Sitzhöhenverstellelemente mit Energiespeicher für Büro-Arbeitsstühle – Sicher¬heitstechnische Anforderungen, Prüfung"

  • DIN 4556 "Büromöbel; Fußstützen für den Büroarbeitsplatz; Anforderungen, Maße"

  • DIN EN ISO 6385 "Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung von Arbeitssystemen"

  • DIN EN ISO 9241 "Ergonomische Anforderungen für Bürotätig¬keiten mit Bildschirmgeräten"
    Teil 4: "Anforderungen an die Tastatur" (zurückgezogen)
    Teil 5: "Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung"
    Teil 6: "Leitsätze für die Arbeitsumgebung"
    Teil 7: "Anforderungen an visuelle Anzeigen bezüglich Reflexionen" (zurückgezogen)
    Teil 11: "Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit"
    Teil 12: "Informationsdarstellung"
    Teil 13: "Benutzerführung"
    Teil 14: "Dialogführung mittels Menüs"
    Teil 15: "Dialogführung mittels Kommandosprachen"
    Teil 16: "Dialogführung mittels direkter Manipulation"

  • DIN EN ISO 13406-2 "Ergonomische Anforderungen für Tätigkeiten an optischen Anzeigeeinheiten in Flachbauweise – Teil 2: Ergonomische Anforderungen an Flachbildschirme" (zurückgezogen)

  • DIN 4543-1 "Büroarbeitsplätze – Teil 1: Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung"

  • DIN EN 14074 "Büromöbel – Büro-Arbeitstische und Büro¬schränke – Prüfverfahren für die Bestimmung der Festigkeit und der Dauerhaltbarkeit beweglicher Teile"

  • DIN EN 16139 "Möbel-Festigkeit, Dauerhaltbarkeit und Sicherheit – Anforderungen an Sitzmöbel für den Nicht-Wohnbereich

  • DIN 33402 "Ergonomie – Körpermaße des Menschen"
    Teil 1: "Begriffe, Messverfahren"
    Teil 2: "Werte"




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