Kostenübernahme Sitz-Steh-Schreibtisch
Die Kostenübernahme für die Anschaffung eines höhenverstellbaren Schreibtisches hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von medizinischen Notwendigkeiten und dem jeweiligen Kostenträger.

Gesetzliche Grundlagen und Arbeitgeberpflichten
Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsplätze ergonomisch zu gestalten, um gesundheitliche Risiken zu minimieren. Dies umfasst jedoch nicht zwingend die Bereitstellung eines höhenverstellbaren Schreibtisches. Ein höhenverstellbarer Arbeitsplatz kann auch durch andere Maßnahmen, wie z. B. einen verstellbaren Bürostuhl, realisiert werden.
Für Personen mit einer Körpergröße über 1,91 m kann ein höhenverstellbarer Schreibtisch erforderlich sein, um ergonomische Anforderungen zu erfüllen.
Ergonomie im Homeoffice
Auch im Homeoffice besteht grundsätzlich ein Anspruch auf einen ergonomisch gestalteten Arbeitsplatz. Allerdings sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, spezielle ergonomische Möbel wie höhenverstellbare Schreibtische bereitzustellen. In solchen Fällen kann ein Antrag auf finanzielle Unterstützung bei entsprechenden Kostenträgern gestellt werden.
Fördermöglichkeiten und Kostenträger
Voraussetzungen für einen Zuschuss
Ein Zuschuss für einen höhenverstellbaren Schreibtisch kann gewährt werden, wenn:
- eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, die durch die Nutzung eines solchen Schreibtisches gelindert werden kann (ärztliches Attest erforderlich)
- die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist und durch die Maßnahme erhalten werden kann.
Arbeitgeberzuschüsse
Arbeitgeber können, abhängig vom Grad der Behinderung eines Mitarbeiters, Zuschüsse von bis zu 1.200 € bzw. 1.305 € für die Anschaffung eines höhenverstellbaren Schreibtisches erhalten.
Krankenkassen und Rentenversicherung
Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse gewähren:
- Krankenkassen: bis zu 1.200 €
- Rentenversicherung: bis zu 1.305 €
Ein ärztliches Attest und ein Kostenvoranschlag sind in der Regel erforderlich.
Selbstständige
Selbstständige können ebenfalls Zuschüsse beantragen, sofern sie die Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfüllen. Ein Nachweis über die berufliche Nutzung des Schreibtisches ist erforderlich.
Arbeitgeber:
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen ergonomischen Arbeitsplatz bereitzustellen. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig die Bereitstellung eines höhenverstellbaren Schreibtisches. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um eine mögliche Kostenübernahme oder Beteiligung zu klären.
Deutsche Rentenversicherung:
Seit 2018 betrachtet die Deutsche Rentenversicherung höhenverstellbare Schreibtische als "ergonomisch zeitgemäße Arbeitsplatzausstattung" und fördert deren Anschaffung in der Regel nicht mehr. Ausnahmen können bestehen, wenn eine individuelle Anpassung aufgrund einer Behinderung erforderlich ist.
Krankenkassen:
In bestimmten Fällen können Krankenkassen Zuschüsse gewähren, insbesondere wenn ein ärztliches Attest die medizinische Notwendigkeit eines höhenverstellbaren Schreibtisches bestätigt. Die Bedingungen variieren je nach Krankenkasse, und es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme. Daher sollte vorab eine Anfrage bei der eigenen Krankenkasse gestellt werden.
Allgemeine Schritte zur Beantragung:
- Ärztliches Attest einholen: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt die medizinische Notwendigkeit eines höhenverstellbaren Schreibtisches oder einer speziellen ergonomischen Ausstattung bescheinigen.
- Arbeitsplatzbeschreibung erstellen: Dokumentieren Sie Ihre aktuellen Arbeitsbedingungen und erläutern Sie, warum die beantragte Ausstattung erforderlich ist.
- Kostenvoranschlag einholen: Kontaktieren Sie Ihren Fachberater, um einen detaillierten Kostenvoranschlag für die gewünschte Ausstattung zu erhalten.
- Antrag einreichen: Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit dem ärztlichen Attest, der Arbeitsplatzbeschreibung und dem Kostenvoranschlag an den zuständigen Kostenträger (z. B. DRV oder Krankenkasse).
Steuerliche Absetzbarkeit:
Unabhängig von einer Kostenübernahme können die Ausgaben für einen höhenverstellbaren Schreibtisch als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, sofern eine berufliche Nutzung vorliegt. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer im Homeoffice und Selbstständige.