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Kostenübernahme Sitz-Steh-Schreibtisch

"Rehabilitation zur Teilhabe am Arbeitsleben" (auch: Berufliche Rehabilitation)

Stand August 2018

Investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter - es lohnt sich!

Zahlen, Fakten und ein Rechenbeispiel:

21,2%                Platz 1 der Krankheitsarten an Ausfalltagen: Muskel-Skelett-Erkrankungen*

17,4 Tage         durchschnittliche Arbeitsunfähigkeit je Arbeitnehmer**

340 €                 kostet ungefähr ein Ausfalltag eines kranken Mitarbeiters im Büro**


Rechenbeispiel:

Ein ergonomisch hochwertiger Bürodrehstuhl und ein höhenverstellbarer Sitz-/Stehschreibtisch fördern die Gesundheit und sind bereits ab 500 € erhältlich. Die Investition zahlt sich somit schon bei der Einsparung von unter 2 Ausfalltagen aus. Da lohnt sich die Anschaffung!

* DAK-Gesundheitsreport 2020 ** Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2020


In Deutschland leidet der Großteil der Arbeitnehmer an der Volkskrankheit Nummer Eins – Rückenschmerzen. Die Hauptursache ist langes und/oder falsches Sitzen während der Arbeit, Bewegungsmangel, Stress, falsche Ernährung aber auch unpassende und nicht ergonomische Büroeinrichtungen. Mit einem Sitz-Steh-Schreibtisch und einem ergonomischen Bürodrehstuhl lassen sich Beschwerden wir Nacken- und Rückenschmerzen lindern und verringern somit das Risiko von krankheitsbedingten Ausfällen bis hin zur Berufsunfähigkeit. Aufgrund dessen wird der Erwerb eines Sitz-Steh-Schreibtisches oder eines ergonomischen Bürodrehstuhls von verschiedenen Institutionen gefördert. Hierbei gibt es einige Dinge zu beachten:

Wichtig: Bevor Sie einen Sitz-Steh-Schreibtisch oder Bürodrehstuhl bestellen, muss als erstes der Antrag eingereicht werden. Im Nachhinein ist eine Kostenerstattung nicht möglich.

Was kann bezuschusst werden und bis zu welchem Betrag?

Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische bis max. 1.200€ (inkl. 19% MwSt.)

zu den höhenverstellbaren Tischen

Ergonomische Bürodrehstühle bis max. 435€ (inkl. 19% MwSt.)

zu den ergonomischen Drehstühlen




Voraussetzung für die Kostenübernahme:

Die Kostenübernahme für die Anschaffung eines Sitz-Steh-Schreibtisches ist vom Staat durch die "Rehabilitation zur Teilhabe am Arbeitsleben" gesetzlich geregelt. Diese Regel besagt, dass der Arbeitnehmer durch die Anschaffung eines Hilfsmittels, dem Sitz-Steh-Schreibtisch, weiterhin seiner Arbeit nachgehen kann ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen und vor allem beschwerdefrei. Es gelten für die Beantragungen folgende Voraussetzungen:

  1. Die Tätigkeit wird überwiegend im Sitzen ausgeführt
    (es ist gesundheitliche bedenklich, mehr als 6 Stunden am Stück zu sitzen)
  2. Aufgrund gesundheitlicher Probleme ist die Tätigkeit im Sitzen bedenklich oder unzumutbar
    Zu diesen gesundheitlichen Problemen gehören folgende Krankheitsbilder:
    • Nach Bandscheibenoperation
    • Beckenvenenthrombosen
    • Degenerative Bandscheibenerkrankungen (Bandscheibenvorfall und Bandscheibenvorwölbung)
    • Erkrankungen aus dem Bereich der Beinveneninsuffizienz
    • Facettensyndrom
    • Lumbalgien
    • Lumboischialgie
    • Lymphstau im Bein- Beckenbereich
    • Morbus Bechterew (Einsteifung der Wirbelsäule)
    • Morbus Scheuermann
    • Osteochondrose (Knorpelschaden der Wirbelkörper)
    • Pseudospondylolisthesis
    • Spondylarthrose
    • Spondylitis
    • Spondylolyse
    • Statische Wirbelsäuleninsuffizienz
    • Flachrücken
    • Hohlkreuz
    • Rundrücken
    • Skoliose
    • Systemische Skeletterkrankungen Varizen (Krampfadern) an Ober- und Unterschenkeln
    • Wirbelgleiten Spondylolisthesis
  3. Es muss ein ärztliches Attest vorliegen
    Eine wichtige Voraussetzung für den Antrag ist ein ärztliches Attest/eine Bescheinigung eines Facharztes oder ein Entlassungsbericht der Reha. Auf dieser Bescheinigung muss vom Arzt eines der oben genannten Krankheitsbilder bestätigt sein. Außerdem sollte durch den Facharzt eine Empfehlung für einen Sitz-Steh-Schreibtisch ausgesprochen werden.
  4. Zustimmung des Arbeitgebers
    Der Arbeitgeber muss vorab zugestimmt haben, dass die Anschaffung eines Sitz-Steh-Schreibtisches durch den Arbeitnehmer erfolgen darf.




An wen muss der Antrag gestellt werden?:


Es gibt mehrere mögliche Anlaufstellen für die Genehmigung einer Kostenerstattung:

Deutsche Rentenversicherung (Bund oder Regionalträger, Knappschaft Bahn-See Versicherung):

Voraussetzung:
Mehr als 15 Betragsjahre in der Rentenversicherung entrichtet
Oder
Das Risiko einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ohne die Anschaffung eines Sitz-Steh-Schreibtisches ist gegeben
Oder
Der Sitz-Steh-Schreibtisch ist im Anschluss einer medizinischen Rehabilitation für die erfolgreiche berufliche Rehabilitation notwendig und wird auf einem Entlassungsbericht empfohlen.


Update: Ein höhenverstellbarer Schreibtisch wird von der deutschen Rentenversicherung mittlerweile als "ergonomisch zeitgemäße Arbeitsplatzausstattung" angesehen und somit nicht mehr direkt gefördert. Für die Bereitstellung solcher Büromöbel ist demnach vorrangig der Arbeitgeber zuständig. Weitere Förderungen seitens der Rentenversicherung gibt es zwar immer noch, allerdings nur wenn die Arbeitsplatzausstattung aufgrund bspw. einer Behinderung speziell angepasst werden muss.

Folgende Dokumenten müssen hier eingereicht werden:
  • Formular G100 – "Antrag auf Leistung zur Teilhabe für Versicherte"
  • Formular G130 – "Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (Berufliche Rehabilitation)
  • Ärztliches Attest vom Facharzt oder Entlassungsbericht der Reha
  • Fachhändler-Kostenvorschlag




Berufsgenossenschaft

Voraussetzung:
Arbeits- oder Wegeunfall
Oder
Eine Berufskrankheit liegt nachweisbar vor

Folgende Dokumenten müssen hier eingereicht werden:
  • "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" der Hauptfürsorgestelle
  • Ärztliches Attest oder den Entlassungsbericht einer Fachklinik
  • Beschreibung der Tätigkeit (falls diese nicht bereits auf dem "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" erfolgt ist)
  • Fachhändler-Kostenvorschlag




Integrationsamt (Landeswohlfahrtsverbände, Hauptfürsorgestelle)

Voraussetzung:
Beamter / Student oder sonstige Sonderfälle mit 50% Behinderung (oder 30% mit Gleichstellung)

Folgende Dokumenten müssen hier eingereicht werden:
  • "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" der Hauptfürsorgestelle
  • Ärztliches Attest oder den Entlassungsbericht einer Fachklinik
  • Beschreibung der Tätigkeit (falls diese nicht bereits auf dem "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" erfolgt ist)
  • Fachhändler-Kostenvorschlag




Agentur für Arbeit

Voraussetzung:
Berufskrankheit liegt vor und es wurden weniger als 15 Betragsjahre in der Rentenversicherung entrichtet

Folgende Dokumenten müssen hier eingereicht werden:
  • "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" der Hauptfürsorgestelle
  • Ärztliches Attest oder den Entlassungsbericht einer Fachklinik
  • Beschreibung der Tätigkeit (falls diese nicht bereits auf dem "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" erfolgt ist)
  • Fachhändler-Kostenvorschlag




Krankenkassen

Bei der Krankenkasse wird nur im Rahmen von Präventionsleistungen bei Rückenproblemen ein Antrag gestellt. Hierbei sind es in den meisten Fällen Einzelfallentscheidungen.




Antragsstellung

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Antrag für einen Sitz-Steh-Schreibtisch oder einen ergonomischen Bürodrehstuhl an den korrekten Kostenträger und mit den vollständigen Formularen richten. Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen.




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